Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Für FUSION IoT – Epsilon Telecommunications GmbH
(M2M – Serviceleistungen)

1. Geltungsbereich

1.1 Epsilon erbringt auf Basis und nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als M2M-Connectivity-Service-Provider sogenannte M2M-Services im Zusammenhang mit dem Einsatz von SIM-Karten.

1.2 Alle Angebote, M2M-Serviceanträge, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Dienstleistungen von Epsilon im Zusammenhang mit M2M-Services unterliegen diesen AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Einzelverträge

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Durch Übersendung eines unterschriebenen M2M-Serviceantrags durch den Kunden kommt ein entsprechender M2M-Servicevertrag mit Epsilon zustande.

2.3 Für jede, vom Kunden bestellte und aufgrund des von Epsilon angenommenen Antrags gelieferte SIM-Karte kommt ein separater M2M-Servicevertrag (Einzelvertrag) zustande, auch wenn diese in einem Auftrag zusammengefasst sind.

2.4 Technische Angaben und Spezifikationen zu den SIM-Karten gelten nicht als zugesicherte Beschaffenheitsmerkmale.

3. Selbstbelieferungsvorbehalt

Die Annahme des M2M-Serviceantrags erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten von Epsilon. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtlieferung von Epsilon zu vertreten ist, was insbesondere der Fall ist, wenn wir kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben sollten.

4. Leistungsinhalt, Leistungsumfang

4.1 Die M2M-Serviceleistung von Epsilon beinhaltet die Zurverfügungstellung der gemäß Auftragsbestätigung bezeichneten Art und Anzahl von SIM-Karten, die in ein M2M-Gerät eingesetzt werden können und mithilfe ausgewählter Mobilfunknetze eine Datenkommunikation über einen Zugangspunkt (APN) zulassen.

4.2 Auf Wunsch und gegen Aufpreis reserviert Epsilon für den Kunden ein privates Sub-Netz, worin die IP-Adressen der jeweiligen SIM-Karten bekannt sind.

4.3 Zur Nutzung und Verwaltung der SIM-Karten stellt Epsilon ein SIM-Management-Portal zur Verfügung. Mithilfe des SIM-Management-Portals können die SIM-Karten vom Kunden in eigener Verantwortung aktiviert und gesperrt werden sowie individuell gewünschte Nutzungsberichte erstellt werden.

4.4 Die Kommunikations- und Auswertungsdaten werden in einem Rechenzentrum abgespeichert, gesichert und gegen unberechtigte Zugriffe Dritter geschützt.

4.5 Die Datenkommunikationsmöglichkeit ist begrenzt auf die zur Verfügung stehenden Mobilfunknetze und jeweiligen Netzkapazitäten.

4.6 Inhalt der M2M-Serviceleistung ist des Weiteren ein monatlicher Abrechnungsservice in Bezug auf die vom Kunden genutzten SIM-Karten.

4.7 Darüber hinaus erbringt Epsilon auf Anfrage beratende Hilfestellung sowie Support in Störungsfällen auf Grundlage der nachfolgenden Servicelevel-Regelung (Ziffer 11.).

4.8 Durch den M2M-Servicevertrag mit Epsilon wird keine Vertragsbeziehung zum Netzbetreiber begründet.

4.9 Die gelieferten SIM-Karten bleiben Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers und werden nur zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten M2M-Service überlassen.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Die bezogenen SIM-Karten dürfen nur für den Aufbau von M2M-Datenübertragungsver-bindungen und nicht für andere Telekommunikationsdienste (wie z.B. allgemeine Sprachdienste, Webbrowser-Dienste, Musik-Downloads) genutzt werden.

5.1.1 Abweichend zu 5.1 ist im Tarifportfolio „FUSION IoT ULTIMATE“ die Verwendung für Tethering, das Nutzen von Streaming Dienstleistungen sowie die Bereitstellung von HotSpots ausdrücklich gestattet.

5.1.2 Die Nutzung von VoIP Diensten wird freigegeben sofern diese vorher vertraglich vereinbart wurde.

5.2 Der Kunde darf auf der Grundlage des M2M-Services von Epsilon Mehrwert-Dienstleistungen gegenüber Dritten erbringen. Der Weitervertrieb der reinen Datentransportleistung (Connectivity) an Dritte sowie ein Weiterverkauf der SIM-Karten sind nicht gestattet.

5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die eingesetzten M2M-Geräte den technischen Spezifikationen und Kompatibilitätsanforderungen des Netzanbieters entsprechen.

5.4 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Herstellung und Aufrechterhaltung der Funktionalität des Connectivity-Service erforderlich und ihm dies auch zumutbar ist.

5.5 Der Kunde hat die ihm überlassenen SIM-Karten vor schädlichen Einflüssen oder un-sachgemäßer Behandlung zu schützen, sorgfältig und sicher aufzubewahren, sowie jeden Verlust, Diebstahl und jeden erkennbaren Mangel oder Schaden an einer SIM-Karte unverzüglich zu melden.

5.6 Die unbefugte Nutzung der SIM-Karten ist zu unterlassen. Eine unbefugte Nutzung liegt insbesondere vor,

  • wenn der Kunde sich ohne Berechtigung Zugang zu Informationen anderer Netznutzer verschafft, diese verändert oder den Zugang anderer Netznutzer stört. Dies gilt in gleichem Maße im Falle des Versuchs oder der Unterstützung eines Dritten bei einer solchen Handlung;
  • wenn der Kunde unerlaubte Verbindungen zu anderen Netzen aufbaut oder Änderungen dieser Verbindungen vornimmt;
  • wenn der Kunde den M2M-Service für ein betrügerisches System oder zur Manipulation durch vorsätzliche Falschdarstellung nutzt;
  • wenn der Kunde den M2M-Service vorsätzlich und in betrügerischer Absicht so nutzt oder manipuliert, dass vereinbarte Entgelte nicht oder nicht richtig abgerechnet werden können;
  • wenn der Kunde den M2M-Service auf eine Art und Weise nutzt, durch die die Qualität der angebotenen M2M-Dienste oder des in Anspruch genommenen Mobilfunk-netzes bewusst gestört oder die Nutzung durch andere Netzteilnehmer gezielt beeinträchtigt wird;
  • wenn die Nutzung zur Übertragung obszöner, pornografischer, beleidigender oder anderer rechtswidriger Informationen erfolgt;
  • wenn der Kunde den M2M-Service dazu nutzt, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu übermitteln und/oder zu speichern, ohne dass der Kunde die erforderlichen Rechte hierzu innehat.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen für das SIM-Management-Portal einzuhalten und die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.

6. Haftungsfreistellung durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Epsilon und den jeweiligen Netzbetreiber von der Haftung für Schäden freizustellen, die einem Dritten durch die Nutzung der SIM-Karten durch den Kunden, dessen Erfüllungsgehilfen und dessen Auftraggeber oder Auftragnehmer ent-standen sind.

7. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

7.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, das vereinbarte, monatlich abzurechnende Entgelt pro SIM-Karte für die Erbringung der M2M-Services zu zahlen. Ein Tarifwechsel ist bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit nicht möglich, es sei denn, der Kunde wünscht den Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade).

7.2 Für Zwecke der Abrechnung wird der Datenverbrauch pro SIM-Karte auf volle KB (Kilo-byte) pro Verbindungsaufbau aufgerundet.

7.3 Unsere Preise gelten zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.4 Epsilon bleibt vorbehalten, etwaige Erhöhungen der Roaming-Gebühren des Netzbetreibers in entsprechender Höhe an den Kunden weiterzugeben.

7.5 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Der Kunde erteilt Epsilon hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat.

7.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

8. Folgen bei Zahlungsverzug

8.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung des von ihm geschuldeten Entgelts länger als einen Monat in Verzug (ab Rücklastschrift oder Ablauf der Zahlungsfrist) und beträgt die Summe der offenen Entgeltforderungen mehr als 70,- € netto, so ist Epsilon berechtigt, die M2M-Serviceleistungen zurückzubehalten, insbesondere die betreffenden SIM-Karten vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Entgeltforderungen, hinsichtlich der Verzug eingetreten ist, erfüllt wurden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleiben unberührt.

8.3 Epsilon ist berechtigt, eine Mahnkostenpauschale von 2,50 € zu erheben. Für die Erstmahnung besteht keine Zahlungspflicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8.4 Der Kunde bleibt auch während einer Sperre verpflichtet, die vereinbarten, nicht nutzungsabhängigen Entgelte zu zahlen.

9. Gefahrtragung, Gewährleistung

9.1 Im Falle der Versendung der beauftragten SIM-Karten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verlustes der SIM-Karten mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versender auf den Kunden über.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten SIM-Karten innerhalb von einer Woche nach Lieferung auf ihre generelle technische Funktionsfähigkeit zu überprüfen und einen etwaigen Mangel in der vorgenannten Zeit zu rügen. Für jede nicht funktionsfähige Karte erhält der Kunde Ersatz. Im Falle der verspäteten Mängelanzeige behält sich Epsilon vor, den Austausch der Karten abzulehnen.

9.3 Epsilon übernimmt keine Gewähr für Störungen des Datenaustausches oder des Onlineportals, die auf einem fehlerhaften oder unsachgemäßen Einbau von SIM-Karten durch den Kunden oder Dritte, oder der fehlerhaften oder unsachgemäßen Installation, Bedienung oder Nutzung der Administrationssoftware beruhen.

9.4 Epsilon übernimmt keine Gewähr für die Netzverfügbarkeit. Des Weiteren übernimmt Epsilon keine Gewähr für funktechnische, atmosphärische oder geografisch bedingte Störungen am Einsatzort der jeweiligen SIM-Karte.

9.5 Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

10. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

10.1 Epsilon übernimmt keine Haftung für Übertragungsbeschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund von

  • witterungsbedingten, umweltbedingten oder topografischen Umständen; massierter (konzentrierter) Nutzung oder Kapazitätsbeschränkungen;
  • Einschränkungen hinsichtlich Einrichtungen des Netzbetreibers;
  • Einschränkungen bezüglich der Einrichtungen und/oder Diensten Dritter;
  • Änderungen, Anpassungen, Upgrades, Verlagerungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten oder ähnlichen Tätigkeiten, die für ordnungsgemäße oder optimierte Funktion der Netzbetreiber-Dienste, der Einrichtungen der Netzbetreiber und/oder der Einrichtungen und/oder Dienste Dritter erforderlich sind.

10.2 Die Haftung von Epsilon auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze dieser Ziffer 8. eingeschränkt.

10.3 Epsilon haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Ver-letzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die M2M-Serviceleistungen nach näherer Maßgabe der Ziffer 4.

10.4 Soweit Epsilon gemäß Ziffer 10.3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer mangelhaften Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes oder der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

10.5 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Epsilon, soweit sie nicht nach Ziffer 10.3 gänzlich ausgeschlossen ist, für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf ein Jahresnettoentgelt der jeweils betroffenen SIM-Karte je Schadensfall begrenzt.

10.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfül-lungsgehilfen von Epsilon.

10.7 Die Einschränkungen dieser Ziffer 10. gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Störungsfälle, Servicelevel

11.1 Tritt eine Störung der Datenkommunikation während des Einsatzes der SIM-Karten auf, so hat der Kunde dies unverzüglich zu melden. Epsilon wird den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber über die Störung informieren.

11.2 Störungsmeldungen in Bezug auf den Zugang oder die Nutzungsmöglichkeiten des SIM-Management-Portals nimmt Epsilon täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0049 800 / 9900 909 sowie über support@fusion-iot.de entgegen. Bei Störungen, die werktags (montags 08:00 bis freitags 17:00 Uhr) eingehen, beseitigt Epsilon die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 17:00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 08:00 Uhr.

12. Geheimhaltung / Datenschutz

12.1 Epsilon wird die Nutzungsdaten der vom Kunden eingesetzten SIM-Karten, deren Einsatzorte und Informationen über die Geschäftsbeziehungen des Kunden streng vertraulich behandeln und keinem Dritten gegenüber offenbaren, sofern und soweit Epsilon dazu nicht durch Gesetz, aufgrund gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anord-nung verpflichtet ist.

12.2 Epsilon ist berechtigt, die zuständigen Netzbetreiber und Portalanbieter über etwaige Störungen zu informieren.

12.3 Soweit zur Durchführung des Vertrages notwendig, werden die vollständigen Namen, dienstlichen Telefonnummern und Emailadressen der Geschäftsführer und zuständigen Mitarbeiter des Kunden gespeichert und genutzt. Die datenschutzrechtlich erforderlichen Hinweise zu den Betroffenenrechten finden sich auf der Internetseite von Epsilon.

12.4 Es obliegt dem Kunden, angemessene Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten zu treffen, die mithilfe des M2M-Service generiert werden, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Beendigung des jeweiligen M2M-Servicevertrages.

13. Änderungsvorbehalt / Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer

13.1 Epsilon behält sich vor, die vereinbarten M2M-Serviceleistungen, insbesondere das zur Verfügung gestellte Onlineportal zu ändern, sofern und soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aus technischen Gründen notwendig ist oder die Änderung den Interessen des Kunden nicht entgegensteht. Änderungen sind mit einer angemessenen Frist anzukündigen, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung umgehend durchzuführen.

13.2 Epsilon ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistung Dritter zu bedienen und diese auszuwechseln, sofern und soweit dem Kunden hierdurch keine erheblichen Nachteile entstehen.

14. Vertragslaufzeit, Kündigung

14.1 Es gilt die für den M2M-Servicejeweils vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der erstmaligen Aktivierung der jeweiligen Karte. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen.

14.2 Die ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Kalendermonatsende möglich. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 1 Monat. Die Kündigung ist zum jeweiligen Ende des Verlängerungszeitraums mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Kalendermonatsende möglich.

14.3 Soll die Kündigung nicht sämtliche, sondern nur einen Teil der vom Kunden genutzten SIM-Karten betreffen, so ist in der Kündigung unter Bezugnahme auf die jeweiligen SIM-Karten-Nummern klarzustellen, welche SIM-Karten im Einzelnen von der Kündigung umfasst sein sollen.

14.4 Das Recht zur Nutzung des SIM-Management-Portals erlischt, sobald der letzte Einzelvertrag des Kunden endet.

14.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der berechtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Epsilon bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte bis zum Ablauf der nächst zulässigen ordentlichen Beendigungsmöglichkeit (Ablauf der Mindestvertrags-laufzeit, ordentliche Kündigungsfrist) verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vor-behalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Sperrung von SIM-Karten

15.1 Epsilon ist berechtigt, die betreffenden SIM-Karten zu sperren, wenn konkrete, auf Tatsachen beruhende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der M2M-Service missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Sofern für Epsilon zumutbar, ist dem Kunden vor einer beabsichtigten Sperrung Gelegenheit zu geben, sein missbräuchliches Nutzungsverhalten abzustellen.

15.2 Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte.

15.3 Im Fall des Ausspruchs einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist Epsilon berechtigt, die betreffenden SIM-Karten sofort zu sperren.

16. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen oder sonstige, unabwendbare Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dem Kunden steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages einschließlich der Einzelverträge bei mindestens einwöchiger Dauer der Leistungsstörung zu.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).

17.2 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den von Epsilon zu erbringenden M2M-Serviceleistungen ist Hof, sofern nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand greift; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

18. Verhaltenskodex

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein ehrlicher, fairer und transparenter Umgang im geschäftlichen Verkehr sowie die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen selbstverständlich sind. Darüber hinaus besteht Einvernehmen dar-über, dass gesellschaftliches Engagement sowie Klima- und Umweltschutz wichtig sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung die Bestimmungen der International Labour Organisation (ILO) hin-sichtlich der Rechte der Arbeitnehmer und deren Arbeitsbedingungen (wie insbesondere Einhaltung der Menschenrechte, Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, Mindeststandards im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gewährleistung angemessener Vergütung) eingehalten werden.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Korruption und Bestechung in jeder Hinsicht abzulehnen sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu es zu unterlassen, unrechtmäßige und/oder den guten Sitten widersprechende Zuwendungen oder sonstige Vorteile zu fordern, anzunehmen, solche anzubieten oder zu gewähren. Der Kunde bestätigt ferner, dass keiner seiner Mitarbeiter einen ungerechtfertigten persönlichen und/oder wirtschaftlichen Vorteil aus dem Abschluss der Vereinbarung zieht. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Interessenskonflikte gegenüber Epsilon oder dem jeweiligen Netzbetreiber zu vermeiden und alles zu unterlassen, was dem Ruf von Epsilon oder einem der Netzbetreiber schaden könnte.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung darstellen.